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   FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92   

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https://dejure.org/1996,33446
FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92 (https://dejure.org/1996,33446)
FG München, Entscheidung vom 05.06.1996 - 1 K 1950/92 (https://dejure.org/1996,33446)
FG München, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 1 K 1950/92 (https://dejure.org/1996,33446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 955
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92
    Über den Wert des Grund und Bodens habe sich die KG mit dem Betriebsprüfer im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6.2.1991 I R 13/86,BStBl II 1991, 673tatsächlich verständigt.

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist nach der Rechtsprechung zwar in jedem Stadium des Veranlagungsverfahrens und somit auch während der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung möglich (vgl. Urteil des BFH vom 6.2.1991 I R 13/86,BStBl II 1991, 673).

  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92
    Der Kl kann sich schon deshalb nicht auf die Ergebnisse einer "tatsächlichen Verständigung" berufen, weil bei den Verhandlungen kein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung zuständiger Amtsträger beteiligt war (vgl. Urteil des BFH vom 5.10.1990 III R 19/88,BStBl II 1991, 45).

    Da es somit bereits am Vorliegen eines Vertrauenstatbestands mangelt, kann dahingestellt bleiben, ob in dem behaupteten "Verzicht" der KG, statt der günstigeren degressiven Abschreibung lediglich die lineare Abschreibung zu wählen, eine Disposition im Sinne des Urteils des BFH vom 5.10.1990 (a.a.O.) zu sehen wäre.

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

    Auszug aus FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92
    Ist dies nicht der Fall, hat eine Berichtigung fortwirkender Bilanzierungsfehler regelmäßig in der Schlußbilanz des ersten noch offenen Veranlagungzeitraums zu erfolgen (Urteile des BFH vom 10.3.1989 III R 190/85, BFH/NV 1990, 358, und vom 29.10.1991 VIII R 51/84,BStBl II 1992, 512).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 120/86

    Zum Begriff "Sitz ausschließlich in Berlin (West)", wenn die Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92
    Abgesehen davon, daß von der Rechtsprechung wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung eine Bindung an die Beurteilung steuerlicher Fragen durch eine Außenprüfung für zukünftige Veranlagungen grundsätzlich abgelehnt wird (vgl. Urteil des BFH vom 28.2.1990 I R 120/86,BStBl II 1990, 553), führt nach Ansicht des Senats eine Vereinbarung über die Höhe des Einlagewerts dann nicht zu einem Vertrauenstatbestand und damit zu einer Bindung des FA, wenn sich der entsprechende Bilanzansatz wie im Streitfall weder im Jahr der Einlage noch in den Folgejahren steuerlich ausgewirkt hat.
  • BFH, 10.03.1989 - III R 190/85

    Richtigstellung fehlerhafter Bilanzansätze durch nachträgliche Einbuchungen -

    Auszug aus FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92
    Ist dies nicht der Fall, hat eine Berichtigung fortwirkender Bilanzierungsfehler regelmäßig in der Schlußbilanz des ersten noch offenen Veranlagungzeitraums zu erfolgen (Urteile des BFH vom 10.3.1989 III R 190/85, BFH/NV 1990, 358, und vom 29.10.1991 VIII R 51/84,BStBl II 1992, 512).
  • BFH, 12.01.1966 - I 184/63

    Zeitpunkt der Entscheidung über den Verlustabzug - Gebäude, die mit Zuschüssen

    Auszug aus FG München, 05.06.1996 - 1 K 1950/92
    Außerdem kann in dem Ansatz eines zu hohen Bilanzpostens durch die Außenprüfung eine Zusage, diesen Wert auch in Zukunft der steuerlichen Behandlung zugrunde legen zu wollen, grundsätzlich nicht gesehen werden (vgl. Urteil des BFH vom 12.1.1966 I 184/63, BStBl III 1966, 270).
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